Ein Photovoltaik Direktinvestment ist nicht nur durch den langfristig stabilen Gewinn ein attraktives Investment, sondern bietet dem Anleger des Investments darüber hinaus erhebliche Möglichkeiten, um Steuern zu sparen. Photovoltaik Direktinvestments können in großen Teilen steuerlich geltend werden. Durch den Investitionsabzugsbetrag (kurz: IAB) können bis zu 40 % der Anschaffungskosten einer PV-Anlage bereits im Voraus der Solar Investition von der Steuer abgesetzt werden. Mit der Sonderabschreibung (Sonder-Afa) sowie der linearen Abschreibung kommen weitere Steuer Optimierungen für Betreiber einer Photovoltaikanlage hinzu. Insgesamt wird das Photovoltaik Direktinvestment über die Dauer des Betriebs zu 100 % abgeschrieben. Dieser Artikel liefert Informationen rund um das Thema Steuervorteile durch Photovoltaik Direktinvestments und konzentriert sich dabei auf die Photovoltaikanlage als Investment für Anleger, die den mit der PV Anlage produzierten Solar Strom nicht selbst verbrauchen.
Investitionsabzugsbetrag bei Investments ins Photovoltaikanlagen
Das Finanzamt räumt für Anleger und Unternehmen den Anspruch ein, bis zu 40 Prozent der Kosten eines Wirtschaftsgutes bereits im Vorfeld der Investition von der Steuer abzusetzen. Der Investitionsabzugsbetrag wird als Rücklage definiert, die Gewinne mindert (§ 7g Abs. 1 Satz 1 EStG). Zur Bildung eines Investitionsabzugsbetrags müssen Anleger lediglich die Absicht einer Investition in eine Solaranlage anzeigen. Wird der Investitionsabzugsbetrag beispielsweise bereits in der Planungsphase Ihres Photovoltaik Direktinvestments beantragt, können 40 Prozent der Anschaffungskosten der PV Anlage von der Steuer abgesetzt werden. Das freiwerdende Kapital steht somit als Eigenkapital für Ihr Photovoltaik Direktinvestment zur Verfügung. Spätestens drei Jahre nach der steuerlichen Geltendmachung müssen Sie die Solaranlage gekauft haben.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, wenn Sie den Investitionsabzugsbetrag bei Ihrem Photovoltaik Direktinvestment steuerlich nutzen machen wollen:
- Die Summe des IAB beim Kauf der Solaranlage beträgt maximal 200.00 Euro.
- Der Anspruch gilt nur für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens Eine Photovoltaikanlage wird bei der Steuer immer als bewegliches Wirtschaftsgut behandelt.
- Maximal 40 Prozent der Kosten für die Anschaffung der PV Anlage können steuerlich geltend gemacht werden.
- Die Nutzung des Investitionsguts (der Photovoltaikanlage) muss im Anschaffungs- sowie im darauffolgenden Jahr nahezu vollständig gewerblicher Natur sein. Der mit der PV Anlage produzierte Strom darf demnach zu maximal 10 Prozent selbst verbraucht werden.
Seit 2016 kann der Investitionsabzugsbetrag ohne nähere Funktionsbeschreibung gebildet werden. Weitere Informationen zum IAB bei Photovoltaik Investments finden Sie in diesem Artikel.
- Sonderabschreibung bei Investments ins Photovoltaikanlagen
Zusätzlich zum Investitionsabzugsbetrag können Anleger mit einer Photovoltaikanlage bis zu 20 Prozent der Anschaffungskosten (netto) der PV Anlage als Sonderabschreibung absetzen. Nach § 7g Abs. 5 EStG darf diese Sonderabschreibung beliebig über die ersten fünf Jahre der Investition verteilt werden. Als Bemessungsgrundlage gilt der Restbuchwert nach der Bildung des Investitionsabzugsbetrag. Wurden also die 40 Prozent IAB abgesetzt, entspricht die Sonderabschreibung 12 Prozent der Anschaffungskosten der PV Anlage. Bei einer Solaranlage im Wert von beispielsweise 200.000 Euro entspricht dies 24.000 Euro zusätzlicher Steuervorteile durch das Photovoltaik Direktinvestment.
- Lineare Abschreibung bei Investments ins Photovoltaikanlagen
Eine Photovoltaikanlage wird in der Regel linear auf 20 Jahre abgeschrieben. Jährlich können damit weitere 5 Prozent des verbleibenden Nettowertes Ihres Photovoltaik Direktinvestments in der Steuer einkommensmindernd geltend gemacht werden. Werden alle drei Steuer Optimierungsmöglichkeiten genutzt – Investitionsabzugsbetrag, Sonderabschreibung und lineare Abschreibung – können im Jahr der Anschaffung der PV Anlage oder sogar in den Jahren davor bereits bis zu 55 Prozent der Anschaffungskosten von der Steuer abgesetzt werden.
Beispiel Solar Investition
Anschaffungskosten PV Anlage | 100.000 € |
Eigenkapital für das PV Investment | 20.000 € |
Steuersatz Anleger | 42 % |
IAB (40 % im Vorjahr des Photovoltaik Direktinvestments) | 40.000 € |
Steuerersparnis durch IAB | 16.800 € |
Sonder-Afa auf Restwert (20 % im Jahr der Anschaffung der PV Anlage) | 12.000 |
Steuerersparnis durch Sonder-Afa | 5.040 € |
Gesamte Steuer Erstattung durch das Photovoltaik Direktinvestment | 21.840 € |
Fazit: Erhebliche Steuervorteile durch Solar Investments
Neben der Langfristigkeit und den durch das Erneuerbare Energien Gesetz stabilen Einnahmen über den Verkauf des mit der Solaranlage produzierten Strom, sprechen für Unternehmen und Anleger vor allem auch Steuervorteile für ein Photovoltaik Direktinvestment. Durch IAB, Sonderabschreibung und lineare Abschreibung werden die Investitionskosten von Solaranlagen dabei über 20 Jahre vollständig abgeschrieben. Für ein Photovoltaik Direktinvestment benötigen Sie im Übrigen kein eigenes Dach, da Sie hierbei Eigentum an einer PV Anlage auf einem gepachteten Dach erwerben. Eine Investition in Solar bringt darüber hinaus weitere Vorteile wie etwa geringe Kosten für Wartung oder Nachhaltigkeit der Investition durch erneuerbare Energien.