Was ist der Investitions­abzugsbetrag?

3. September 2019

Der Investitionsabzugsbetrag ist für Anleger (kleine und mittlere Unternehmen) eine spannende Möglichkeit, um mit der Anschaffung und dem Betrieb einer Solaranlage – beispielsweise im Rahmen eines Photovoltaik Direktinvestments – Steuern zu sparen. Es handelt sich beim Investitionsabzugsbetrag (kurz: IAB) um eine spezielle Form der Abschreibung, genauer um eine vorgezogene Abschreibung. Geregelt wird der Investitionsabzugsbetrag als Sonderabschreibung durch § 7g EStG.

Wann gilt der Investitionsabzugsbetrag für PV Anlagen?

Der Investitionsabzugsbetrag wird in § 7g Abs. 1 Satz 1 EStG als gewinnmindernde Rücklage definiert. Er regelt die Abschreibung von beweglichen Wirtschaftsgütern, zu denen auch die Photovoltaikanlage zählt. Unternehmen haben, wenn alle Voraussetzungen aus § 7g Absatz 1 Satz 2 und 4 EStG erfüllt sind, Anspruch darauf, bis zu 40 Prozent der Kosten für die Anschaffung solcher Güter als Investitionsabzugsbetrag beim Finanzamt gewinnmildernd geltend machen. Relevant sind dabei die Netto-Kosten der Anlage gemäß § 9b Abs. 1 EStG. Dabei genügt es bereits, wenn der Unternehmer lediglich die Absicht hat, beispielsweise in eine Photovoltaikanlage zu investieren. Eine Solaranlage wird bei der Steuer immer als bewegliches Wirtschaftsgut behandelt und fällt damit unter § 7g EStG. Für Ihr Photovoltaik Direktinvestment können Sie den Investitionsabzugsbetrag also in vollem Umfang in Anspruch nehmen. Wichtig ist dabei lediglich, dass Sie den aus dem Betrieb der Photovoltaikanlage resultierenden Strom nicht selbst nutzen, sondern den Strom aus der PV Anlage für die Einspeisevergütung nach EEG verkaufen.

Wie kann der Investitionsabzugsbetrag für Photovoltaik geltend gemacht werden?

Das Besondere an dieser Form der Abschreibung ist, dass der Investitionsabzugsbetrag bereits im Vorfeld der Investition in die PV Anlage geltend gemacht werden darf. Durch die Nutzung des IABs können Unternehmen demnach zusätzliches Eigenkapital für das Photovoltaik Direktinvestment freimachen. Wird der Investitionsabzugsbetrag bereits in der Planung eines Photovoltaik Direktinvestments beantragt, können 40 % der Kosten für die Anschaffung der PV Anlage bereits im Jahr vor der Anschaffung steuerlich geltend gemacht werden und stehen somit zusätzlich für die PV Investition zur Verfügung. Der Unternehmer hat anschließend bis zu drei Jahre lang Zeit die Photovoltaikanlage zu kaufen.

Wie sieht eine sinnvolle Nutzung des IAB bei einer PV Anlage aus?

Obwohl die Einspeisevergütung nach EEG in den letzten Jahren nach und nach zurückgegangen ist, sind Solar Direktinvestments für Unternehmer weiterhin eine attraktive Form der Geldanlage – nicht zuletzt durch die Nutzung des Investitionsabzugsbetrag. Am meisten profitieren Unternehmer, wenn sie neben dem Investitionsabzugsbetrag weitere Formen der Abschreibung geltend machen. Dazu zählt beispielsweise die Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG. Mit der Sonderabschreibung dürfen weitere 20 Prozent der Netto-Kosten für die Anschaffung der Solaranlage geltend gemacht werden. Gemäß § 7g Abs. 5 EStG (i.V. § 7g Abs. 6 EStG) darf diese Sonderabschreibung beliebig über die ersten fünf Jahre nach der Anschaffung der PV Anlage verteilt werden. Hinzu kommt die reguläre lineare Abschreibung der PV Anlage. Durch die Nutzung der verschiedenen Formen der Abschreibung profitieren Unternehmen also von erheblichen Steuervorteilen bei einem Photovoltaik Direktinvestment.

Voraussetzungen für den IAB bei einer Solaranlage

 Um den Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG für die Anschaffung einer PV Anlage im Rahmen eines Photovoltaik Direktinvestments geltend zu machen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Der Betrieb der Photovoltaikanlage muss gewerblicher Natur sein, Sie dürfen den mit der Solaranlage produzierten Strom also nicht selbst nutzen, sondern verkaufen den Strom für die im EEG geregelte Einspeisevergütung.
  • Insgesamt dürfen maximal 200.000 Euro Investitionsabzugsbetrag abgezogen werden
  • Die Absicht der Investition in eine Photovoltaikanlage muss gegenüber dem Finanzamt angezeigt werden, etwa durch Vorlage eines PV Angebots.
  • Die Abschreibung umfasst maximal 40 Prozent der Kosten für die Anschaffung der PV Anlage.

Beispiel: Investition in eine PV Anlage mit Nutzung des IAB

Kosten der Anschaffung der PV Anlage200.000 €
Eigenkapital für das Photovoltaik Direktinvestment20.000 €
Steuersatz42 %
Investitionsabzugsbetrag im Jahr vor Anschaffung der PV Anlage80.000 €
Steuerersparnis durch Nutzung des IAB33.600 €

Durch die Nutzung des Investitionsabzugsbetrag profitiert der Unternehmer in diesem Beispiel einer Photovoltaik Direktinvestition also von einer Erstattung, die sogar deutlich über dem Betrag liegt, den er als Eigenkapital für die Anschaffung der PV Anlage benötigt. Weitere Optionen, wie die Sonderabschreibung der Photovoltaikanlage sind dabei noch nicht einmal berücksichtigt.

Zusammenfassung

Der Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG macht zusammen mit der Sonderabschreibung sowie der linearen Abschreibung Photovoltaik Direktinvestments auch in Zeiten niedriger Einspeisevergütungen nach EEG zu einer attraktiven Investition für Unternehmer. Insbesondere die Tatsache, dass der Investitionsabzugsbetrag bereits im Jahr vor der Anschaffung der PV Anlage geltend gemacht werden kann ist hierbei für Unternehmen von Vorteil, da dadurch zusätzliches Eigenkapital für die Solar Investition sowie für Kosten aus dem laufenden Betrieb der Solaranlage frei wird. Unternehmer haben bei Nutzung des IAB bis zu drei Jahre Zeit, um die Photovoltaik Direktinvestition abzuschließen, sprich die Solaranlage zu erwerben.